Inhalt
Zwei von drei persönlichen Zielen, die ich mir als neuer Präsident der Hobbyfunker Innerschweiz auf die Fahne geschrieben habe, zielen darauf ab, Interessierten den Amateurfunk näher zu bringen und sie in ihrer Aus- und Weiterbildung zum Funkamateur zu unterstützen.
Unser Verein zählt viele Knowhow-Träger, die ihr Wissen und ihre Erfahrungswerte bezüglich Vorschriften und Technik sehr bereitwillig weitergeben. Nur die Amateurfunk-Praxis blieb bisher auf der Strecke.
Mitglieder und Freunde unseres Vereins ohne Fähigkeitszeugnis und Zulassung zum Amateurfunk konnten bisher nur neben der Station stehen und zusehen, ohne eigene Erfahrungen machen zu können.
Wir sind Funker
Wenn sich in einem Verein Lager bilden, weil die einen etwas dürfen, was den anderen verwehrt bleibt, entstehen automatisch Gräben. Ich will aktiv daran arbeiten, diese Gräben zu schliessen und die Lager aufzulösen.
Unter dem Motto »Wir sind Funker« möchte ich allen Interessierten, im Rahmen unserer Events, die Möglichkeit bieten, aktiv am Amateurfunk teilzunehmen.
Aus diesem Grund habe ich beim BAKOM den Antrag auf eine permanente Sprecherlaubnis gestellt, welchem heute rückwirkend per 1. Januar 2024 für das Vereinsjahr 2024 stattgegeben wurde. Das bedeutet, dass alle Mitglieder und Freunde unseres Vereins, im Rahmen unserer Events, aktiv am Amateurfunk teilnehmen dürfen.
Ich freue mich sehr über diese Möglichkeit und hoffe, so viele spannende QSOs zu führen und allen Interessierten den Amateurfunk näherzubringen.
Regeln
Die permanente Sprecherlaubnis unterliegt natürlich bestimmten Regeln.
- Die Sprecherlaubnis gilt für das Rufzeichen HB9GF.
- Die Sprecherlaubnis gilt im Rahmen unserer Events.
- Nehmen Personen ohne Fähigkeitszeugnis und Zulassung zum Amateurfunk mit dem Rufzeichen HB9GF am Amateurfunk teil, muss die Station von einem Funkamateur mit CEPT-Lizenz (HB9) betreut werden.
- Alle Vorschriften und Verordnungen für den Amateurfunkdienst, das Fernmeldegesetz und das Radioreglement für den Amateurfunk sind einzuhalten.
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